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NACHHALTIGKEITSPOLITIK


Nachhaltigkeitspolitik mit Fokus auf ESG

Bei Theo Bauwens NV erkennen wir die wachsende Dringlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Verantwortung in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) in unsere Geschäftstätigkeit zu integrieren. Wir streben danach, eine positive Wirkung auf die Gesellschaft und die Umwelt zu haben und gleichzeitig Mehrwert für unsere Stakeholder zu schaffen. 

Umwelt (Environmental):

THEO BAUWENS NV betrachtet den Umweltschutz als eine ihrer wichtigsten Zielsetzungen. Die Kontrolle der Umweltbelastung und die Begrenzung von Umweltrisiken sind sowohl eine vorrangige Verantwortung des Managements als auch jedes Mitarbeiters von THEO BAUWENS NV.

Der Umweltschutz wird ein struktureller Bestandteil der Unternehmensziele sein und mit diesen in Einklang stehen. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, ihre Tätigkeiten gemäß den festgelegten Verfahren und der entsprechenden Unternehmenspolitik durchzuführen und dies als selbstverständliches Verhalten zu betrachten.

Die Politik der N.V. THEO BAUWENS besteht darin:

Dienstleistungen zu erbringen, die den Erwartungen der Besucher entsprechen.

Die Geschäftstätigkeit so zu gestalten, dass die Umwelt geschützt wird und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, Besucher, Lieferanten und der Öffentlichkeit gewährleistet ist.

Zur Umsetzung dieser Politik beachtet THEO BAUWENS NV folgende Grundsätze:

  • Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften und anderer gesetzlicher Anforderungen, die für unsere Tätigkeiten und Dienstleistungen relevant sind.
  • Streben nach kontinuierlicher Verbesserung der Umweltleistung und der Umweltpolitik durch regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Anpassung.
  • Pflege eines offenen und konstruktiven Dialogs mit Behörden, Umweltorganisationen und Nachbarn.
  • Schulung der Mitarbeitenden zur Förderung des Umweltbewusstseins, sodass umweltfreundliches Handeln selbstverständlich wird.
  • Sparsamer Umgang mit Ressourcen wie Wasser (z. B. durch wassersparende Maßnahmen), Papier, Treibstoff usw.
  • Einsparung von Energie (Strom, Gas, Druckluft) durch Studien und Maßnahmen; als Beispiel wurden Solarmodule installiert.
  • Reduktion von Abwasser, Luft- und Wasserverschmutzung durch Vorbeugung unerwünschter Emissionen oder Leckagen chemischer Produkte; dazu gibt es ein Monitoringprogramm.
  • Reduzierung und konsequente getrennte Sammlung von Abfällen sowie deren korrekte Entsorgung durch zertifizierte Abfallentsorger.
  • Minimierung der Umweltbelastung durch optimale Routenplanung, Bündelung von Lieferungen und Vermeidung von Fahrten durch Stadt- und Dorfkerne.
  • Reduktion von Lärm-, Geruchsbelästigungen u. ä. für die Nachbarschaft.

Soziales & Unternehmensführung (Social & Governance):

Wir verpflichten uns zu fairen und ethischen Geschäftspraktiken und zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften; hierfür setzen wir eine ethische Handelsrichtlinie um, die mit dem Ethical Trading Initiative Base Code übereinstimmt (B-Mitglied bei Sedex / 4-Pillar SMETA).

Wir implementieren klare Berichts- und Kommunikationsmechanismen zur Überwachung und Weitergabe unserer ESG- und Nachhaltigkeitsleistungen an unsere Stakeholder. 

Wir hören auf die Bedürfnisse und Bedenken unserer Stakeholder (z. B. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) und beziehen sie in unsere Entscheidungsfindung ein.

Wir setzen uns ambitionierte Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit und ESG und messen regelmäßig die Fortschritte zur kontinuierlichen Verbesserung. 

Wir führen Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme ein, um unsere Mitarbeitenden über Nachhaltigkeitsthemen zu informieren und sie zur aktiven Mitwirkung zu motivieren. 

Wir kooperieren mit relevanten Stakeholdern, Branchenorganisationen und anderen Unternehmen, um Best Practices zu teilen und gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Diese Nachhaltigkeitspolitik wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden und neue Chancen zu nutzen. Wir streben stets danach, innovativ zu sein und einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft für alle zu leisten.

Herman BAUWENS, Geschäftsführender Direktor

10 Prinzipien für ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld

1. Die Arbeit wird freiwillig gewählt.

1.1 Es gibt keine Zwangsarbeit, Schuldarbeit oder unfreiwillige Gefängnisarbeit.

1.2 Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, „Kautionen“ oder Ausweisdokumente beim Arbeitgeber zu hinterlegen und können das Unternehmen unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist frei verlassen.

2. Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen werden respektiert.

2.1 Arbeitnehmer haben ohne Diskriminierung das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder eine zu gründen und kollektive Verhandlungen zu führen.

2.2 Der Arbeitgeber steht Gewerkschaften und deren organisatorischen Tätigkeiten offen gegenüber.

2.3 Arbeitnehmervertreter werden nicht diskriminiert und haben Zugang zu ihren Aufgaben am Arbeitsplatz.

2.4 Wo Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, ermöglicht der Arbeitgeber gleichwertige Formen unabhängiger und freier Vertretung und behindert diese nicht.

3. Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch.

3.1 Eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung muss unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstands und branchenspezifischer Gefahren gewährleistet werden. Geeignete Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Unfälle und gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit der Arbeit auf ein Minimum zu reduzieren, soweit dies zumutbar ist.

3.2 Arbeitnehmer erhalten regelmäßig dokumentierte Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit; diese werden bei neuen oder versetzten Mitarbeitern wiederholt.

3.3 Es muss Zugang zu sauberen Toiletten, Trinkwasser und gegebenenfalls hygienischen Einrichtungen zur Lebensmittellagerung geben.

3.4 Unterkünfte, soweit vorhanden, müssen sauber und sicher sein und die Grundbedürfnisse der Beschäftigten erfüllen.

3.5 Das Unternehmen muss einen leitenden Vertreter benennen, der für Gesundheit und Sicherheit verantwortlich ist.

4. Es darf keine Kinderarbeit geben.

4.1 Es dürfen keine neuen Kinderarbeitsverhältnisse aufgenommen werden.

4.2 Unternehmen entwickeln oder beteiligen sich an Programmen, die Kindern den Übergang von Arbeit zu qualitativ hochwertiger Bildung ermöglichen, bis sie nicht mehr als Kinder gelten. Die Begriffe „Kind“ und „Kinderarbeit“ sind in den Definitionen unten festgelegt.

4.3 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht nachts oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten.

4.4 Dieses Verfahren muss mit den relevanten Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übereinstimmen.

5. Existenzsichernde Löhne werden gezahlt.

5.1 Für eine normale Arbeitswoche gezahlte Löhne und Sozialleistungen entsprechen mindestens den nationalen gesetzlichen Standards oder branchenüblichen Richtwerten – je nachdem, was höher ist. In jedem Fall muss der Lohn ausreichen, um grundlegende Bedürfnisse zu decken und einen frei verfügbaren Betrag zu ermöglichen.

5.2 Alle Arbeitnehmer erhalten verständliche schriftliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen und ihren Lohn vor Arbeitsantritt sowie über Lohnabrechnungen bei jeder Auszahlung.

5.3 Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht erlaubt, ebenso wenig wie andere nicht gesetzlich vorgesehene Abzüge ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers. Alle Disziplinarmaßnahmen sind zu dokumentieren.

6. Die Arbeitszeiten sind nicht übermäßig.

6.1 Die Arbeitszeiten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und den branchenüblichen Normen – je nachdem, was mehr Schutz bietet.

6.2 Arbeitnehmer dürfen regelmäßig nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Sie erhalten im Durchschnitt mindestens einen freien Tag innerhalb von 7 Tagen. Überstunden sind freiwillig, betragen höchstens 12 Stunden pro Woche, werden nicht regelmäßig verlangt und immer mit Zuschlägen vergütet.

7. Es wird nicht diskriminiert.

7.1 Es darf keine Diskriminierung bei der Einstellung, Vergütung, Weiterbildung, Beförderung, Kündigung oder beim Ruhestand geben – basierend auf Rasse, Kaste, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politischer Meinung.

8. Regelmäßige Beschäftigung ist vorgesehen.

8.1 Die Beschäftigung sollte, soweit möglich, auf einer anerkannten Arbeitsbeziehung beruhen, die gesetzlich verankert ist.

8.2 Arbeits-, Sozialversicherungs- oder gesetzliche Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden dürfen nicht umgangen werden – z. B. durch befristete Verträge, Subunternehmer, Heimarbeit oder Schein-Ausbildungsverhältnisse, die keinen echten Lernzweck erfüllen.

9. Harte oder unmenschliche Behandlung ist nicht erlaubt.

9.1 Körperliche Misshandlung, Drohungen, sexuelle oder andere Belästigung, verbale Gewalt oder andere Formen der Einschüchterung sind verboten.

10. Einhaltung von Einwanderungsgesetzen

10.1 Nur Personen mit gültigem Arbeitsrecht dürfen beschäftigt oder über Dritte eingesetzt werden.

10.2 Alle Arbeitnehmer, einschließlich Zeitarbeitskräfte, müssen durch Originaldokumente (keine Kopien) überprüft werden, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Diese Validierungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.

10.3 Zeitarbeitsagenturen dürfen nur bei ihnen registrierte Arbeitnehmer vermitteln.

10.4 Lieferanten müssen regelmäßig Audits bei Zeitarbeitsfirmen durchführen, um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen.

DEFINITIONEN

KIND

Jede Person unter 15 Jahren, sofern das lokale Gesetz kein höheres Mindestalter für Beschäftigung oder Schulpflicht festlegt. In diesem Fall gilt das höhere Alter. Falls das gesetzliche Mindestalter gemäß ILO-Ausnahme (Übereinkommen 138) auf 14 Jahre festgelegt wurde, gilt dieses.

JUGENDLICHE

Jeder Beschäftigte, der älter als ein Kind im obigen Sinne und jünger als 18 Jahre ist.

KINDERARBEIT

Jegliche Beschäftigung von Kindern oder Jugendlichen, die nicht den oben genannten Definitionen oder den relevanten ILO-Normen entspricht. Dies schließt Tätigkeiten ein, die gefährlich sind, die Bildung beeinträchtigen oder der Gesundheit, Sicherheit oder moralischen Entwicklung des Kindes schaden können.

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